Therapeutische Ernährungsberatung nach § 43 SGB V

Bei ernährungsbedingten Krankheiten können Sie eine professionelle Beratung, mit dem Ziel den Verlauf der Erkrankung und die vorhandenen Symptome zu reduzieren – im Optimalfall – zu beseitigen.

Ihr Arzt kann Ihnen eine Ernährungstherapie verordnen, wenn Sie an einer oder mehreren ernährungsmitbedingten Erkrankungen, wie z.B. Übergewicht, Bluthochdruck, Herz-Kreislauferkrankungen oder Gicht leiden.

Hierzu reicht eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für Ernährungsintervention. Diese Zuweisungen belastet nicht das Budget Ihres Arztes.

ÄRTZLICHE NOTWENDIGKEITSBESCHEINIGUNG

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