Präventive Ernährungsberatung nach § 20 SGB V

Eine individuelle Ernährungsberatung nach § 20 ist eine präventive Beratung, die eine Verbesserung der Lebensqualität und den Erhalt Ihrer Gesundheit als Ziel hat. 

Sie erhalten wertvolle Informationen zu Ihrem Wunschthema. Folgende Themen könnten wir besprechen:

Die Kosten für eine präventive Ernährungsberatung nach § 20 SGB V wird von Krankenkassen mit bis zu € 75,00 bezuschusst. Voraussetzung dafür ist, dass der Berater bei der Zentrale Prüfstelle für Prävention , ein Zusammenschluss der gesetzlichen Krankenkassen, zertifiziert ist.

Dort bin ich mit verschiedenen Konzepten hinterlegt, so dass ein Teil der Kosten von den Krankenkassen übernommen wird, ohne dass ein Kostenvoranschlag eingereicht werden muss.